VL sparen: Vermögenswirksame Leistungen – Mechanik, Förderung und Sperrfrist

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind kein Sparprodukt des Arbeitnehmers – sie sind Arbeitgeberkapital, das nur abgerufen werden muss. Wer VL nicht nutzt, verzichtet auf Arbeitgeberzuschüsse, die vertraglich vereinbart wurden und ohne eigene Sparleistung anfallen. Diese Seite erklärt die Mechanik ohne Produktempfehlung.

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Was Vermögenswirksame Leistungen sind

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Lohn oder auf Teile des Lohns in VL-fähige Sparverträge einzahlt. Die gesetzliche Grundlage ist das 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Die maximale Fördergrenze beträgt 40 € monatlich (480 € jährlich).

Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeber VL zahlt, ist im Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. Nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf den vollen Betrag – ein Blick in den Arbeitsvertrag klärt, was vereinbart wurde.

VL-fähige Produkte

Arbeitnehmer-Sparzulage

Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer unter bestimmten Einkommensgrenzen eine staatliche Förderung erhalten – die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und direkt auf den VL-Vertrag gutgeschrieben.

Anlageform Förderquote Max. förderfähige VL/Jahr Max. Zulage/Jahr Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen, Stand 2026)
Fondssparplan 20 % 400 € 80 € 40.000 € (ledig) / 80.000 € (verheiratet)
Bausparvertrag 9 % 470 € 43 € 17.900 € (ledig) / 35.800 € (verheiratet)

Hinweis: Einkommensgrenzen und Förderquoten können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Vor Antragstellung aktuelle Werte beim Bundeszentralamt für Steuern oder in der Steuererklärung prüfen. Diese Seite liefert Strukturwissen – keine steuerliche Beratung (§ 1 StBerG).

Wohnungsbauprämie

Für Bausparverträge gibt es zusätzlich die Wohnungsbauprämie: 10 % auf Bauspareinlagen (maximal 700 € Einlage jährlich für Ledige = 70 € Prämie; 1.400 € / 140 € für Verheiratete). Voraussetzung ist die spätere Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke und die Einhaltung der Einkommensgrenze.

Sperrfrist: 7 Jahre

Die meisten VL-Verträge haben eine Sperrfrist von 7 Jahren (6 Jahre Ansparphase + 1 Jahr Ruhejahr). In dieser Zeit kann das angesparte Kapital grundsätzlich nicht entnommen werden. Ausnahmen gelten bei Arbeitslosigkeit, Heirat oder Tod. Wer die Sperrfrist nicht einhält, verliert in der Regel den Anspruch auf staatliche Zulagen.

Relevanzmatrix: Was diese Seite liefert

Was ist hier auf der URL Für wen ist es relevant Welchen Benefit bringt es
Mechanik der Vermögenswirksamen Leistungen nach 5. VermBG Arbeitnehmer, die VL-Anspruch aus dem Arbeitsvertrag noch nicht aktiviert haben Sofortige Aktivierungsgrundlage für Arbeitgeberkapital ohne eigene Mehrleistung
Arbeitnehmer-Sparzulage: Förderquote, Einkommensgrenze, Beantragung Geringverdienende Arbeitnehmer mit VL-Anspruch Klärung der staatlichen Zusatzförderung, die über die Steuererklärung beantragt wird
Sperrfrist und Ausnahmebedingungen VL-Inhaber, die Verfügbarkeit des Kapitals einplanen Klare Einordnung der 7-Jahres-Bindung und der gesetzlichen Ausnahmen

Strukturelle Vertiefung

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Unterschied Fondssparplan vs. Bausparvertrag als VL-Produkt Arbeitnehmer, die zwischen VL-Produkttypen abwägen Sachliche Gegenüberstellung von Renditeprofil und Nutzungszweck ohne Produktempfehlung
Wohnungsbauprämie: Zusatzförderung für VL in Bausparvertrag Arbeitnehmer, die Wohneigentum planen Vollständige Förderübersicht inkl. Wohnungsbauprämie als übersehene zweite Förderebene
VL als Arbeitgeberkapital: strukturelles Renditeprofil Alle Arbeitnehmer mit tariflichem oder vertraglichem VL-Anspruch Klärung: VL ist effektiv kostenlose Rendite auf Arbeitgeberkapital – nicht Eigenleistung des Arbeitnehmers

VL-Endkapital berechnen

Mit dem Sparrechner lässt sich das VL-Endkapital simulieren: Arbeitgeberbeitrag als monatliche Sparrate eingeben, Rendite des gewählten VL-Produkttyps ansetzen, Sperrfrist als Zeithorizont nutzen.

Zum Sparrechner

Weiterführende Seiten: ETF-Sparplan: Aufbau und KostenGeld anlegen: Anlageformen im Überblick